5 wichtige Punkte für die Suche nach zuverlässigen Kellerräumungsdiensten

Kellerreiniger mit professioneller Ausrüstung
Kellerreiniger mit professioneller Ausrüstung-  Bildnachweis: Freepik

Im Laufe der Jahre wird der Keller, der vielleicht ursprünglich als Hobbyraum oder Vorratskeller gedacht war, gerne mit ausrangierten Möbeln, einem Kleiderschrank mit nicht mehr getragenen Klamotten oder der alten Skiausrüstung vollgestellt. 

Häufig sehen Sie sich nicht mehr über das Chaos hinweg, welches im Keller herrscht. Wenn Sie vielleicht doch den Entschluss gefasst haben, ein Gästezimmer mit sanitärer Anlage im Keller zu installieren, müssen Sie entweder ganz viel Manneskraft und Zeit investieren oder Sie beauftragen einen zuverlässigen Kellerentrümpelungsdienst. 

Bei der Beauftragung von Kellerentrümpelungsdiensten haben Sie den Vorteil, dass Ihr Hab und Gut im Nu entrümpelt wird und Sie gegen ein relativ überschaubares Honorar schnell wieder Luft und Platz im Keller haben. 

Zudem müssen Sie keine Freunde und Verwandten um Hilfe bitten. Für die Entsorgung und Entrümpelung ist ebenfalls durch den zuverlässigen Kellerentrümpelungsdienst gesorgt. In der Regel müssen Sie sich um nichts selbst kümmern. Gegenstände, die Sie unbedingt behalten möchten, schaffen Sie zur Seite. 

Dies sind die 5 Punkte, an denen Sie eine seriöse Kellerentrümpelungsfirma erkennen

Damit Sie die Spreu vom Weizen trennen können und einen zuverlässigen Kellerentrümpelungsdienst finden können, haben wir für Sie die 5 wichtigsten Punkte aufgelistet, die Ihnen als Orientierung helfen sollen. 

Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich alle mündlichen Vereinbarungen schriftlich geben und bezahlen Sie niemals einen Erstbesichtigungstermin.

Nr. 1) Mündliche Absprachen schriftlich festhalten lassen

Muster einer schriftlichen Vereinbarung


Es ist durchaus üblich, dass Sie als Kunde Ihr Anliegen telefonisch mitteilen. Vielleicht fragt Sie die Kellerentrümpelungsfirma nach der Kellergröße und nach einer Zirka Angabe der zu entrümpelnden Menge. 

Bestehen Sie vor dem Zuschlag darauf, dass Sie alle Vereinbarungen in Form eines unverbindlichen Angebots erhalten möchten. 

Erst bei Unterzeichnung, bzw. nach einem kostenlosen Erstbesichtigungstermin nehmen Sie sich die Zeit, das Angebot zu evaluieren und nicht vorher. Leider nutzen einige schwarze Schafe den Umstand der telefonischen Vereinbarungen und Informationen aus, um im Nachhinein mehr Kosten zu Ihren Lasten in Rechnung zu stellen, als effektiv abgemacht war. 

Jede seriöse Firma für Entrümpelung von Kellern wird Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag als Angebot unterbreiten. Im Zuge des Telefonats notieren Sie sich am besten den Namen des Geschäftsführers und die Person, mit der Sie telefonierthaben. 

Somit können Sie sich auf den ursprünglich abgemachten Preis berufen und ggf. auf die Person verweisen. Fragen Sie auch nach etwaigen Wochenendzuschlägen, da Ihre Entrümpelung wahrscheinlich auf ein Wochenende fallen könnte.

Nr. 2: Kostenlose Besichtigung vor Ort ist ein Muss 

Besichtigung


Eine seriöse Entrümpelungsfirma für Kellerentrümpelung wird Sie immer nach einem Termin für eine kostenlose Besichtigung vor Ort fragen. Dieser Termin dient dazu, dass sich Ihre Entrümpelungsfirma von den Gegebenheiten des Kellers ein Bild machen kann.

Dabei geht es in erster Linie um das Volumen der zu entrümpelnden Güter und ob sich darunter wertvolle oder brauchbare Gegenstände befinden, die als Wertangleich auf Ihrem Honorar gutgeschrieben werden könnten. 

Zudem kann sich die Entrümpelungsfirma die Zahl der benötigten Arbeiter, die Anzahl der Fahrzeuge und die ungefähren Arbeitsstunden ausrechnen. Sekundär geht es darum, ob weitere Spezialeinsätze benötigt werden. 

Falls Sie Schimmelpilzbefall oder Feuchtigkeit im Keller haben, können Sie Ihre Entrümpelungsfirma mit einer Sanierung beauftragen. Falls Sie ein Schädlingsproblem im Keller haben, ist Ihre Entrümpelungsfirma ebenso Ansprechpartner, um den unliebsamen Getier zu Leibe zu rücken. 

Nr. 3: Kontrollieren Sie die Website und das Impressum 

Kontrollieren Sie die Website und das Impressum


Wenn Sie noch am Anfang einer Recherche stehen oder ersten Kontakt mit Ihrer Kellerräumungsfirma hatten und stutzig oder misstrauisch sind, kontrollieren Sie die Website. 

Gibt es alle Dienstleistungen, die Ihnen angeboten wurden? Stimmt der Geschäftsführer mit der genannten Kontaktperson überein? Gibt es ein Impressum? Schauen Sie auch im Branchenverzeichnis im Internet nach. 

Findet sich eine Entrümpelungsfirma unter dieser Bezeichnung zur angegebenen Adresse? Stimmt die Telefonnummer im Impressum mit der im Branchenbuch überein? 

Wenn Sie alle Punkte überprüft haben, warten Sie am besten den Erstbesichtigungstermin (er muss kostenlos sein) ab und notieren Sie sich das Kennzeichen.

Nr. 4: Lassen Sie sich die Betriebshaftpflichtversicherung zeigen / vorlegen

Muster einer Haftpflichtversicherung


Auch bei einer Sperrmüllentsorgung im Zuge einer Kellerräumung kann die Wand oder das Geländer der KellertreppeSchaden nehmen. 

In solchen Fällen, in denen ungewollt ein Lampenschirm, ein Bild oder das Geländer beschädigt werden, muss Ihre Entrümpelungsfirma zwingend eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzen und für den entstandenen Schaden haften. 

Eine unseriöse Entrümpelungsfirma wird sich immer weigern, den Schaden zu bezahlen. Eine seriöse Räumungsfirma legt Ihnen die Haftpflichtversicherung vor und ist bemüht. den Schaden wieder in Ordnung zu bringen.

Nr. 5: Ein seriöser Kellerentrümpelungsdienst veranschlagt Festpreise

seriöser Kellerentrümpelungsdienst veranschlagt Festpreise


Nachdem Sie ein unverbindliches Angebot erhalten haben, welches mit der kostenlosen Besichtigung Ihres Kellers einhergeht, ist es bei zuverlässigen Kellerentrümpelungsdiensten eine Selbstverständlichkeit, Ihnen einen Festpreis für alle aufgelisteten Leistungen zu veranschlagen. 

Dieser Festpreis ist verbindlich und ändert sich im Nachhinein auch nicht mehr. 

Falls Ihre Entrümpelungsfirmamehr verrechnet, als ursprünglich abgemacht, ist sie unseriös und hat somit Vertragsbruch begangen. Hier können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an den Rechtsanwaltwenden. 

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