Sie müssen
demnächst umziehen und befinden sich derzeit auf Wohnungssuche? Gerade wenn es
schnell gehen muss, ist die Neigung zu einer vorschnellen
Mietvertragsunterschrift groß. Aber vor allem in solchen Situationen ist
besondere Obacht geboten. Der Mietvertrag sollte geringstenfalls sorgfältig
Ihrerseits geprüft werden, wenn nicht gar einer zweiten Meinung eines Profis
bzw. einer erfahrenen Person unterzogen werden - um Unsicherheiten oder so
genannte Mietfallen zu vermeiden. Einige wichtige Punkte auf die Sie ihr
Augenmerk richten sollten, sind nachfolgend aufgeführt:
Die Miete und die festgehaltene
Wohnungsgröße häufige Mietfallen
Liegt die Miete im Vergleich unterhalb zu den ortsüblichen,
so müssen Sie nach einem Jahr bereits mit einer Miterhöhung rechnen. Ähnliches
Problem stellt sich Ihnen, wenn im Vertrag eine so genannte Staffelmiete
vorgesehen ist. Daher genau lesen und gegebenenfallszusätzliche Klauseln
aufnehmen lassen, die z.B. die Miete dauerhaft um einen Betrag unterhalb der
ortsüblichen Miete festlegen. Ein weiterer Punkt ist die vertraglich
festgehaltene Wohnungsgröße. Oft weicht diese ab, aber nach Vertragsabschluss
sind erst bei einer zehnprozentigen Abweichung Mietkürzungen oder ähnliche
Schritte möglich.
Fristen bei der Kündigung
Oft ist die Sprache eines
Kündigungsverzichtes. In diesem Fall ist in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren
die Kündigung beiderseits nicht möglich. Dies stellt ein hohes Risiko dar, denn
Sie können nicht wissen was innerhalb dieser 4 Jahre passiert. Daher sollten
sie achten, dass das Mietverhältnis mit der üblichen 3-monatigen Frist beendet
werden kann. Darüber hinaus sollten sie sich das gut überlegen, denn ist der
Vertrag erst bindend ist ein Wiederruf - wenn nicht anderes vertraglich
festgelegt bzw. nur in Ausnahmefällen - nicht einfach so möglich.
Die Übergabe und potentielle Kostenfallen
Vor Vertragsabschluss ist die Übergabe ein
weiterer kritischer Punkt. Es sollten alle Mängel festgehalten werden, denn für
übersehene Mängel muss man oftmals beim Auszug selbst haften. Daher sollten
alle Schäden im Vorfeld festgehalten werden oder durch den Vermieter behoben
werden. Weitere versteckte Kosten könnenbei der Kleinreparaturklausel oder bei
Fehlen einer Modernisierungsvereinbarung anfallen und eventuelle Nachzahlungen
bei Unterdeckung der Betriebskosten verlangt werden.
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