Mietfallen vor dem Umzug finden


Sie müssen demnächst umziehen und befinden sich derzeit auf Wohnungssuche? Gerade wenn es schnell gehen muss, ist die Neigung zu einer vorschnellen Mietvertragsunterschrift groß. Aber vor allem in solchen Situationen ist besondere Obacht geboten. Der Mietvertrag sollte geringstenfalls sorgfältig Ihrerseits geprüft werden, wenn nicht gar einer zweiten Meinung eines Profis bzw. einer erfahrenen Person unterzogen werden - um Unsicherheiten oder so genannte Mietfallen zu vermeiden. Einige wichtige Punkte auf die Sie ihr Augenmerk richten sollten, sind nachfolgend aufgeführt:

Die Miete und die festgehaltene Wohnungsgröße häufige Mietfallen

Liegt die Miete im Vergleich unterhalb zu den ortsüblichen, so müssen Sie nach einem Jahr bereits mit einer Miterhöhung rechnen. Ähnliches Problem stellt sich Ihnen, wenn im Vertrag eine so genannte Staffelmiete vorgesehen ist. Daher genau lesen und gegebenenfallszusätzliche Klauseln aufnehmen lassen, die z.B. die Miete dauerhaft um einen Betrag unterhalb der ortsüblichen Miete festlegen. Ein weiterer Punkt ist die vertraglich festgehaltene Wohnungsgröße. Oft weicht diese ab, aber nach Vertragsabschluss sind erst bei einer zehnprozentigen Abweichung Mietkürzungen oder ähnliche Schritte möglich.

Fristen bei der Kündigung

Oft ist die Sprache eines Kündigungsverzichtes. In diesem Fall ist in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren die Kündigung beiderseits nicht möglich. Dies stellt ein hohes Risiko dar, denn Sie können nicht wissen was innerhalb dieser 4 Jahre passiert. Daher sollten sie achten, dass das Mietverhältnis mit der üblichen 3-monatigen Frist beendet werden kann. Darüber hinaus sollten sie sich das gut überlegen, denn ist der Vertrag erst bindend ist ein Wiederruf - wenn nicht anderes vertraglich festgelegt bzw. nur in Ausnahmefällen - nicht einfach so möglich.

Die Übergabe und potentielle Kostenfallen

Vor Vertragsabschluss ist die Übergabe ein weiterer kritischer Punkt. Es sollten alle Mängel festgehalten werden, denn für übersehene Mängel muss man oftmals beim Auszug selbst haften. Daher sollten alle Schäden im Vorfeld festgehalten werden oder durch den Vermieter behoben werden. Weitere versteckte Kosten könnenbei der Kleinreparaturklausel oder bei Fehlen einer Modernisierungsvereinbarung anfallen und eventuelle Nachzahlungen bei Unterdeckung der Betriebskosten verlangt werden.

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